Allgemeine
Geschäftsbedingungen der makeit informationsystems GmbH (folgend „makeit“)
1 Allgemeines
1.1 Regelungsgegenstand
Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die von
der makeit erbracht werden, und für Waren, die von der makeit geliefert
werden. Einkaufsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung.
1.2 Vereinbarung der Schriftform
1.2.1 Unwirksamkeit von mündlichen
Vereinbarungen
makeit und der Kunde vereinbaren
für die Gültigkeit von Verträgen die Schriftform. Mündliche
Vereinbarungen lösen keine Rechtsfolgen aus. Ein Abgehen von der
Schriftform muß ausdrücklich schriftlich
erfolgen.
1.2.2 Elektronische
Medien – Schriftform
Änderungen,
Ergänzungen und die Kündigung von Verträgen oder einzelner Vertragsbestandteile
werden ausdrücklich als solche bezeichnet und erfolgen bei sonstiger
Rechtsunwirksamkeit schriftlich in Papierform.
1.2.3 Schriftverkehr
Sofern nicht nach 1.2.2
Handlungen schriftlich auf Papier erfolgen, kommuniziert makeit im sonstigen
Geschäftsverkehr mit ihren Kunden per Fax oder e-mail.
1.3 Anwendung von österreichischem
Recht
Für die vertraglichen
Beziehungen der Vertragsparteien kommt ausschließlich
österreichisches Recht zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (das
UN Kaufrecht) sowie sämtliche Bestimmungen des österreichischen
Rechtes, die sich darauf beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die
Vertragsparteien vereinbaren, geschlossene Verträge nicht wegen Irrtums
oder Verkürzung über die Hälfte anzufechten.
1.4 Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen eines Vertrages haben nicht dessen
gesamte Unwirksamkeit zur Folge. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine
solche wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen in ihrer
wirtschaftlichen Auswirkung möglichst nahe kommt.
2 Subunternehmer
makeit ist berechtigt,
Dritte mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu betrauen. makeit
haftet für deren Verschulden wie für eigenes.
makeit informationsystems GmbH Dr.KarlLuegerPlatz
2, A1010 Wien
Entsprechen Lieferungen
oder Leistungen nicht den vereinbarten Bedingungen, wird die makeit diese nach
ihrer Wahl verbessern oder austauschen.
Ist makeit nach
wiederholten Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von mindestens vier Wochen
nicht in der Lage, den vertraglich vereinbarten Zustand herzustellen, so kann
der Kunde Preisminderung geltend machen bzw. sofern es sich nicht um einen
geringfügigen Mangel handelt, den Vertrag wand eln.
Im Übrigen kommen die gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung.
3.2 Ausschluß
der Gewährleistung
Die Gewährleistung
entfällt für Lieferungen und Leistungen, die nachträglich
verändert werden, ebenso kann keine Gewähr für Fehler,
Störungen oder Schäden übernommen werden, die auf
unsachgemäße Verkabelung, mangelnde Stromversorgung oder
Klimatisierung, Bedienungsfehler oder auf Computerviren
zurückzuführen sind, sofern diese Leistungen nicht von makeit
erbracht werden. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von
Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
4 Haftung
makeit haftet entsprechend
der gesetzlichen Bestimmungen, sofern ihr der Kunde Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachweist, bei bloß leichter Fahrlässigkeit wird
die Haftung der makeit ausgeschlossen.
Die Ersatzpflicht wird je
Schadensfall mit EUR 10.000 begrenzt. Die Ersatzpflicht für entgangenen
Gewinn, Datenverlust, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie
Schäden aus Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen.
5 Kauf von Geräten
und Einrichtungen
5.1 Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzung und Gefahr gehen,
so nicht vertraglich anderes vereinbart wurde, mit dem Abgang der Lieferung ab
Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über. Erfolgt die Lieferung durch
makeit, so gehen Nutzung und Gefahr mit Übergabe am vereinbarten Standort
des Kunden über.
5.2 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der makeit.
5.3 Standardsoftware
Beim Kauf von
Standardsoftware schließt der Kunde gleichzeitig einen Lizenzvertrag mit
dem jeweiligen Lizenzgeber. Der Kunde ist berechtigt, die Software in dem
Umfang des Lizenzvertrages einzusetzen. Liegt kein gesonderter Lizenzvertrag
vor, so erhält der Kunde an Standardsoftware ein nicht übertragbares,
nicht exklusives Recht zur Nutzung der Software auf einem Arbeitsplatz. Der
Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, Dritten
zugänglich zu machen, zu dekompilieren, rückzuentwickeln oder sonst
zu verändern, Rechte nach 40 d und 40 e UrhG
bleiben unberührt.
Die Höhe der Entgelte
richtet sich nach den zur Zeit der Erbringung der
Lieferung oder Leistung jeweils gültigen Preisliste der makeit und gelten
ohne Abzug. Preise enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer.
6.2 Fälligkeit
Entgeltforderung en werden
mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muß
spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung
angegebenen Konto gutge schrieben sein,
Überweisungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
6.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kommen
die gesetzlichen Bestimmungen (§ 1333 ABGB) zur Anwendung.
6.4 Preisanpassungen
makeit ist berechtigt, vereinbarten Entgelte im Rahmen der FEEI –
Preisgleitformel anzupassen. Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht
werden, so tritt an seine Stelle ein wirtschaftlich gleichwertiger Index.
makeit wird ihre Kunden zumindest ein Monat vor der beabsichtigen Preisanpassung
informieren. Der Faktor für die Preisanpassung errechnet sich
gemäß der von der unabhängigen Schiedskommission beim
Bundesministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten genehmigten FEEI-Preisgleitformel für den
Telekommunikationsbereich Variante IV (= Preisgleitformel für den
Telekommunikationsbereich der Elektro-und
Elektronikindustrie, Variante IV elektronische Systeme und Systeme mit
dominantem Softwareanteil).
6.5 Gebühren
Dem Kunden obliegen die
Pflichten hinsichtlich einer all fälligen Vergebührung
von mit der makeit geschlossenen Verträgen. Insbesondere hat er die
hierfür vorgeschriebenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben zu
entrichten.
6.6 Vertragsbeendigung
Sofern vertraglich nichts
anderes geregelt ist, können unbefristet geschlossene Verträge sowohl
vom Kunden, als auch von makeit unter Einhaltung einer einmonatigen
Kündigungsfrist schriftlich zum Ende eines jeden Kalenderquartals
gekündigt werden.
7 Urheberrecht
7.1 Leistungen für den
Kunden/Individualsoftware
makeit räumt dem
Kunden an allen ausdrücklich für ihn individuell erstellten
Leistungen bzw. durch makeit individuell für den Kunden programmierten
Softwareprogrammen eine nicht exklusive, unbefristete, weltweite
Werknutzungsbewilligung ein. Der Kunde ist berechtigt, die Werke zu
vervielfältigen, zu verbreiten und an seine Bedürfnisse anzupassen.
Die Übermittlung des Sourcecodes erfolgt nur
nach ausdrücklicher Vereinbarung. makeit und der Kunde vereinbaren, dass
Vermerke, die auf die Erstellung der jeweiligen Leistungen/Individualsoftware
durch makeit hinweisen, nur im Einvernehmen entfernt werden.
makeit informationsystems GmbH Dr.KarlLuegerPlatz
2, A1010 Wien
Wird eine Leistung gleich
welcher Art der nach Angaben, Plänen oder Vorgaben des Kunden erbracht, so
verpflichtet sich dieser, der makeit alle erforderlichen Rechte
einzuräumen und makeit bei Inanspruchnahme wegen Verletzung allfälliger
Urheber-oder sonstiger Schutzrechte im Hinblick auf
die vom Kunden beigebrachten Angaben, Plänen oder Vorgaben schad- und
klaglos zu halten.
7.3 Unterlagen der makeit
Anbote,
Ausführungsunterlagen wie Pläne oder Skizzen, Muster, Kataloge,
Abbildungen sowie sonstige Unterlagen wie etwa Schulungsunterlagen sowie im
Zuge von Leistungen eingesetzte Software bleiben, stets geistiges Eigentum der
makeit, alle nach den §§ 14 bis 18a UrhG
dem Urheber vorbehaltenen Verwertungsarten sind – außer es handelt sich
nach Punkt
7.1. dieser AGB um
ausdrücklich für den Kunden erstellte individuelle Leistungen oder
Programme - nur nach vorheriger schriftlicher Einräumung einer Werknutzungsbewilligung oder
eines Werknutzungsrechts zulässig. Somit ist ohne gesonderte schriftliche
Vereinbarung die Vervielfältigung, Verbreitung, das Vermieten und
Verleihen und der Öffentlichkeit drahtgebundene oder drahtlose zur
Verfügung stellen nicht gestattet. Vermerke, die auf die Erstellung der
jeweiligen Unterlagen durch makeit hinweisen, dürfen keinesfalls entfernt
oder verändert werden.
8 Vertraulichkeit
makeit und der Kunde
vereinbaren, den Inhalt und die kommerziellen Bedingungen von Anboten und
Verträgen vertraulich zu behandeln. makeit wird ermächtigt, den
Kunden als Referenz zu nennen. Diese Ermächtigung kann durch den Kunden
jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden.